Coronaregelungen ab dem 2. April 2022

Wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, enden am 2. April 2022 die meisten Corona-Regelungen in Baden-Württemberg.

Zugleich sind die aktuellen Infektionszahlen weiterhin extrem hoch. Vulnerable Gruppen müssten sich ohne weitergehende Maskenpflicht in Innenräumen daher sinnvollerweise selber schützen und das bedeutet in vielen Fällen, sie wären vom Gottesdienst ausgeschlossen. Unser christlicher Glaube fordert uns aber immer neu dazu auf, nicht den Lautstarken zu folgen, sondern den Blick auf die Schwächsten zu richten.

Der Kirchengemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 23. März 2022 über das Thema Corona beraten und beschlossen, die Maskenpflicht während der Gottesdienste bis auf weiteres beizubehalten.

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